Enteignungsrisiko beim Erben von Wohneigentum verhindern

Datum des Artikels 30.11.2022

Die neuen Bewertungsregeln des Bundes für Grundstückswerte entpuppen sich als Enteignungsrisiko für Millionen Eigenheimbesitzer und Betriebe.

Im Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022) plant die Ampel-Koalition eine ganze Reihe rechtlicher Änderungen. Dazu gehören auch Anpassungen, die durch die Änderungen in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 notwendig wurden. Höhere Wertzahlen und niedrigere Liegenschaftszinssätze lassen sowohl im Sachwert- als auch im Ertragswertverfahren eine deutliche Erhöhung der Grundbesitzwerte für Erbschafts- und Schenkungssteuer erwarten. Eine Anpassung war schon 2019 vom Bundesverfassungsgericht angemahnt worden. Zudem sind Immobilienpreise in den letzten Jahren erheblich gestiegen; so legte der Häuserpreisindex für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen von 2010 bis 2020 um rund 65 Prozent zu.

Die Ampel-Regierung nutzt die Gelegenheit zur Anpassung der Bewertung im Jahressteuergesetz 2022 leider als Gelegenheit einer verdeckten Steuererhöhung mit ungeahntem Ausmaß. Denn: Die Regierung hat es in ihrem Entwurf unterlassen, auch die Freibeträge im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz an diese Preisentwicklung anzupassen! Diese Freibeträge nehmen Erben von Wohneigentum und mittelständische Unternehmen von den hohen Belastungen der Besteuerung großer Werte aus und schützen sie somit vor existenzgefährdenden Belastungen. Sie verhindern, dass Erben gezwungen werden, ererbte Immobilien oder mittelständische Unternehmen überstürzt veräußern zu müssen, um die Erbschafts- und Schenkungssteuer aufbringen zu können, wenn nicht andere erhebliche liquide Mittel zur Verfügung stehen. Diesen Schutz bieten die Freibeträge aber nur, wenn sie sich an den wirtschaftlichen Realitäten orientieren. Durch die Änderungen des Bewertungsgesetzes und damit zu erwartenden Erhöhungen der Verkehrswerte sind die aktuellen Freibeträge in §§ 16, 17 ErbStG bei weitem nicht mehr ausreichend. Das Jahressteuergesetz wird so zur existenzgefährdenden Kostenfalle für den Mittelstand.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion fordert: Die Freibeträge und Schwellenwerte im Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz müssen an die Entwicklung der Immobilienwerte und an die Inflation angepasst werden.

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