Infektionsschutzgesetz stoppen - Für Selbstbestimmung statt Regulierung [MIT-Präsidium]

Datum des Artikels 05.09.2022
Beschluss

Die MIT fordert die Politik dazu auf, von Versuchen Abstand zu nehmen, mit dem aktuell diskutierten Infektionsschutzgesetz de facto eine Impfpflicht durch die Hintertür einzuführen. Bürgerinnen und Bürger wie auch die mittelständische Wirtschaft brauchen diesbezüglich klare Vorgaben für den vor uns liegenden Herbst und Winter.

Angesichts der aktuellen Diskussion um die Vorschläge des Bundesministeriums für Gesundheit zum Infektionsschutzgesetz fordert die MIT klare Regelungen auf Grundlage der zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Erkenntnislage und unter Berücksichtigung der Angemessenheit und Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen. Dies betrifft insbesondere die Impfempfehlungen für die breite Bevölkerung. Dabei gilt insbesondere unter den Bedingungen der Omikron-Variante die Erkenntnis, dass Impfungen gegen Covid-19 schwere Krankheitsverläufe verhindern, jedoch nicht das Ansteckungs- oder Übertragungsrisiko reduzieren.

Regelungen im Infektionsschutzgesetz, die eine Impfpflicht oder die Pflicht zum Boostern als Voraussetzung für die Teilnahme der breiten Bevölkerung am gesellschaftlichen Leben beabsichtigen, lehnen wir ab. Es gibt in Deutschland nach wie vor keine klare Erkenntnislage, wo und unter welchen Bedingungen gehäuft Infektionen stattfinden. Außer der bewiesenen Wirksamkeit des Tragens von Masken existieren kaum Erkenntnisse zum Umgang mit weiteren Infektionsschutzmaßnahmen unter Alltagsbedingungen. Insofern machen Ausnahmeregelungen sowohl für Getestete als auch für Geimpfte/Genesene, zumal mit einer Dreimonatsregelung keinen Sinn und erschweren deutlich die Umsetzbarkeit vor Ort und Schaffen unterschiedliche Zugangsregelungen innerhalb und übergreifend in den Bundesländern.

Die MIT kritisiert in diesem Zusammenhang, dass die diesbezüglichen Erkenntnisse des Sachverständigenrats zur Evaluierung der Corona-Maßnahmen beim Entwurf des Infektionsschutzgesetztes keine Berücksichtigung fanden. Eine Verbesserung der Datenlage zur Bestimmung des Infektionsgeschehens ist nicht erkennbar und bleibt damit unzureichend. Zudem bestehen erhebliche Zweifel, dass die beim Stiko eingerichtete Pandemiearbeitsgruppe zu einer Verbesserung der Kommunikation bezüglich der Impfempfehlungen führen. Die Menschen in Deutschland wie auch die Wirtschaftsunternehmen brauchen zuverlässige Regelungen im Infektionsschutzgesetz im Hinblick auf ihre Wirksamkeit.