Freiheit für Geimpfte und Genesene wiederherstellen

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde mit Bitte

Der Beschluss wurde mit Bitte um Berücksichtigung  an den Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn MdB, an die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag MdB sowie an den Fachreferenten des Konrad-Adenauer-Hauses geschickt.

Datum des Artikels 30.04.2021
Beschluss

Die Bundes- und Landesregierungen werden aufgefordert, für vollständig geimpfte Personen die zur Pandemiebeschränkung durch das Infektionsschutzgesetz und Rechtsverordnungen eingeführten Beschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten unverzüglich wie folgt aufzuheben:

1. Weg mit der Ausgangssperre!
Es muss Menschen mit Immunstatus zu jeder Zeit und ohne Begründung erlaubt sein, auf die Straße zu gehen.

2. Keine Personen-Obergrenze!
Geimpfte und Genesene sollen sich in so großen Gruppen treffen dürfen, wie sie wollen – egal, ob auf Geburtstagsfeiern oder zum Konzertbesuch.

3. Keine Beschränkungen bei Pflegeheim-Besuchen!
Immune Senioren im Heim müssen so viele Verwandte empfangen dürfen, wie sie wollen.

4. Reisefreiheit!
Alle Beschränkungen  für In- und Auslandsreisen müssen für die Geimpften und Genesenen fallen.

5. Hotels und Ferienwohnungen auf!
Von der Nordsee bis zum Chiemsee, von der Saarschleife bis nach Usedom: Geimpfte und Genesene müssen überall Urlaub machen dürfen.

6. Gaststätten auf!
Immune Gäste sollen in Außen- UND Innenbereichen speisen und trinken können.

7. Keine Pflicht zum Homeoffice!
Freie Wahl für alle geschützten Bürger, wo sie arbeiten – auch im Büro.

8. Keine Terminpflicht beim Einkaufen!
Es ist absurd, Geimpfte und Genesene dazu zu zwingen, vor dem Gang ins Geschäft einen Termin zu buchen und einen Negativ-Test vorzuweisen.

9. Theater und Kinos auf!
Kultureinrichtungen müssen ohne Beschränkungen den betrieb für Immune aufnehmen können.

10. Sportanlagen aufmachen!
Schwimmbäder, Fitnessstudios und Co. sollen wieder öffnen dürfen, wenn sie genau kontrollieren, ob ihre Gäste zweifach geimpft bzw. genesen sind.

In den Bereichen, in denen dadurch kein wesentlich höheres Infektionsrisiko besteht, sollen von medizinischem Personal negativ Getestete den Geimpften und Genesenen für die Gültigkeitsdauer des Testergebnisses gleich gestellt werden."

Die genannten Punkte gehören zum grundgesetzlich besonders geschützten „Kernbereich der privaten Lebensgestaltung“. Sie sind individuelle und keine kollektiven Rechte, das heißt, dass jeweils das einzelne Individuum einen auf den Einzelfall bezogenen Individualanspruch besitzt. Die Beschränkung dieser Rechte ist nur bei Zugrundelegung eines besonders strengen Maßstabs überhaupt diskutabel UND auf den Einzelfall bezogen. In jedem Fall ist eine eventuelle Beschränkung unverzüglich aufzuheben, wenn sie im individuellen EINZELFALL nicht mehr gerechtfertigt ist.

Hier geht es um nicht mehr oder weniger, als um eine Grundsatzfrage der Rechtsstaatlichkeit – ein Rechtsstaat, der seinen Namen verdient, wird nicht anders handeln können und dürfen, als wie hier erläutert.