Beschlüsse des Bundesvorstandes

Beschlüsse

Die MIT bezieht Position. Geleitet von einem klaren ordnungspolitischen Kompass bringen wir uns aktiv in aktuelle politische Diskussionen ein, geben wichtige wirtschaftspolitische Impulse und entwickeln Visionen für unser Land. Beschlüsse, Positionspapiere, Erklärungen und Stellungnahmen des MIT-Bundesvorstands finden Sie in unserem digitalen Beschlussbuch.

Beschlüsse 15 2021-2023

VERWALTUNGSMODERNISIERUNG FÜR DEN MITTELSTAND: STANDARDISIEREN, DIGITALISIEREN, ENTSCHEIDUNGSFREIHEIT VOR ORT STÄRKEN [ANTRAG DES MIT-BUNDESVERBANDES AN DEN 36. CDU-BUNDESPARTEITAG]

Datum des Artikels 25.03.2024

Der Parteitag möge beschließen:

Die CDU Deutschlands fordert eine auf allen Ebenen moderne, flächendeckend digitalisierte, bürger- und auch und mittelstandsfreundliche Verwaltung, die für die Bürger, die Unternehmer und Vereine zur Unterstützung da ist und nie nur zum Selbstzweck handelt.
Die CDU Deutschlands fordert eine digitalisierte, leistungsfähige und schlanke Verwaltung mit niedrigen Bürokratiekosten und einer schnellen und verlässlichen Reaktionszeit. Alle Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen vereinfacht werden und online mit einer Genehmigungsfiktion angeboten werden.
Die CDU Deutschlands fordert „An die Kleinen zuerst denken“: Der Staat darf nur solche Vorschriften machen, die auch der kleinste Betroffene einhalten kann. Jegliches Verwaltungshandeln muss deshalb aus Sicht der Bürger, Vereine und Unternehmer gedacht werden. Hierzu muss den Möglichkeiten, die neue Technologien erlauben, umfassend Rechnung getragen und der europäische Rechtsrahmen vollständig ohne deutsche Sonderlösungen ausgeschöpft werden.
Die CDU Deutschlands fordert „Verwaltung lernen lassen“: Gesetzgeber und Verwaltung können in einer komplexen Welt nicht vorab alles besser wissen, sondern müssen Regulierung und Aufsicht begleitend und kooperativ mit den Anwendern entwickeln und eine offene Fehlerkultur etablieren. Starre Vorgaben müssen deshalb entfallen und den örtlichen Akteuren Freiräume innerhalb eines bundesweiten Rahmens eingeräumt werden.
Die CDU Deutschlands fordert, das Once-Only-Prinzip auf allen Verwaltungsebenen bundesweit einzuführen und durchzusetzen. Über alle Ebenen hinweg, muss die Verwaltung ertüchtigt werden, Widersprüche in bestehende Rechtsvorschriften im Sinne des Unternehmens aufzulösen.
Die CDU Deutschlands fordert, dass Verwaltungsaufgaben für die Wirtschaft vollständig und ausnahmslos digital und ohne das Aufsuchen einer örtlichen Stelle wahrgenommen werden können.
Die CDU Deutschlands fordert dauerhaft ein bundesweites Umsetzungs- und Standardisierungsboard für alle die Unternehmen betreffenden Verwaltungsverfahren einzurichten, das nach den bewährten Regeln des DIN Standards setzt und auch aus verschiedenen Rechtsbereichen harmonisiert und die Arbeitsergebnisse leicht zugänglich, verständlich und rechtskonform umsetzt.
In diesem Normungs- und Kontrollgremium wird zur Steuerung und Erfolgskontrolle ein Bürokratieindex zu jeder Verwaltungsleistung definiert, der bezogen auf kleine und mittelständische Unternehmen Auskunft über die Aufwands- und Kostenbelastung gibt.
Die CDU Deutschlands fordert, dass unter Beibehaltung des Wettbewerbs beim Ringen um gute Verwaltungslösungen bundesweiteinheitliche und flächendeckend wirkende digitale Lösungen etabliert werden.
Die CDU Deutschlands fordert bei allen Vorhaben der Verwaltungsmodernisierung sowie der Digitalisierung von Leistungen der öffentlichen Verwaltungen, die bestehenden Prozesse zu hinterfragen und zu optimieren. Die Entbürokratisierung durch Digitalisierung sollte dabei stets im Mittelpunkt des politischen Handelns stehen. Bevor zukünftig neue oder geänderte Gesetze mit hoher finanzieller oder organisatorischer Bedeutung für Bürger oder Unternehmen Rechtskraft erlangen, sollen sie in zeitlich vertretbarem Rahmen in Reallaboren durch Protagonisten auf ihre Praxistauglichkeit pilotiert und getestet werden.

TRAGFÄHIGKEITSBERICHT FÜR DIE SOZIALVERSICHERUNG EINFÜHREN [ANTRAG DES MIT-BUNDESVERBANDES AN DEN 36. CDU-BUNDESPARTEITAG]

Datum des Artikels 25.03.2024

Der Parteitag möge beschließen:

Die CDU Deutschlands fordert die Einführung eines jährlichen „Sozialstaatstragfähigkeitsberichts“. Bisher gibt es neben dem Rentenversicherungsbericht keinerlei Berichte oder Projektionen der Bundesregierung, die die voraussichtliche langfristige Entwicklung der Beitragssätze für alle Zweige der Sozialversicherung darstellen. Damit fehlt eine Grundlage für die notwendige Diskussion über die künftige Gestaltung und die langfristige Finanzierbarkeit der Sozialversicherung.


Die CDU Deutschlands fordert daher:
• Nachhaltigkeitsberichterstattung in allen Zweigen der Sozialversicherung (Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Unfallversicherung sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau)
• Kostendarstellung und -berechnung von Reformen in den Sozialversicherungen zu-künftig transparenter darzustellen; langfristige Auswirkungen auf die Beitragssatzentwicklung sollen schon im Referentenentwurf dargelegt werden
• Der Rentenversicherungsbericht soll in den Sozialstaatstragfähigkeitsbericht überführt werden und künftig ergänzend zur Entwicklung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung auch auf die Entwicklung des Beitragssatzes abstellen, der bei der Bemessung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags (§ 28d SGB IV) durchschnittlich Anwendung findet

VOLLE KRAFT FÜR KERNKRAFT - NUTZEN UND ERFORSCHEN ENERGIEANGEBOT SICHERN - KLIMA SCHÜTZEN [ANTRAG DES MIT-BUNDESVERBANDES AN DEN 36. CDU-BUNDESPARTEITAG]

Datum des Artikels 25.03.2024

Der Parteitag möge beschließen:

1. Deutschland muss das Angebot an klimafreundlicher Energie konsequent nutzen. Dazu gehört an zentraler Stelle die Kernenergie. Für die verbliebenen letzten drei sich noch nicht im Rückbau befindlichen AKW muss unmittelbar ein Rückbaumoratorium beschlossen und die Wiederinbetriebnahme vorbereitet werden.

2. Für diese letzten drei sich noch nicht im Rückbau befindlichen Kernkraftwerke (AKW Brokdorf, AKW Emsland, AKW Isar II) ist die Berechtigung zum weiteren Leistungsbetrieb zu erteilen und das Atomgesetz dementsprechend anzupassen und zu entfristen. Der Kernenergieausstieg darf nicht wirksam werden, bevor Deutschland flächendeckend wieder über ausreichend gesicherte Leistung und Stromtransportkapazitäten verfügt.

3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich dem Bündnis der 22 Staaten anzuschließen, die sich auf der COP28 zu einer Erhöhung der Kernkraftnutzung verpflichtet haben.

4. Die Bundesregierung wird aufgefordert, zudem die Forschung und Entwicklung für Kernreaktoren der nächsten Generation beschleunigen. Dazu gehört die Forschung an Dual-Fluid-Reaktoren sowie an „Small Modular Reactors“. Dass ein Demonstrationswerk für die Dual-Fluid-Technologie, die einen sicheren Betrieb und das „Verbrennen“ von Atommüll ermöglichen soll, in Ruanda gebaut wird, ist für einen Industrie- und Technologieland wie Deutschland nicht hinnehmbar. Deutschland muss wieder zum Forschungs- und Entwicklungscluster für jede Form der friedlichen Nutzung der Kernenergie werden mit der Perspektive auch der Planung und des Neubaus von Reaktoren der vierten Generation, die keine Endlagerung benötigen.

5. Wir wollen wieder führend bei der Kernfusion werden und die entstehende Fusionswirtschaft in Deutschland fördern. Das Ziel muss es sei, das erste Fusionskraftwerk weltweit in Deutschland zu bauen.

6. Die Nutzung der Kernenergie für die CO2-freie Herstellung von Wasserstoff ist zumindest vorübergehend notwendig, um einen Schub für den Energieträger Wasserstoff zu erreichen, der am Ende ausschließlich mithilfe von erneuerbaren Energien produziert werden soll.

STROMMARKT FÜR WIRTSCHAFT UND VERBRAUCHER ZUKUNTSFÄHIG AUSRICHTEN [ANTRAG DES MIT-BUNDESVERBANDES AN DEN 36. CDU-BUNDESPARTEITAG]

Datum des Artikels 25.03.2024

Der Parteitag möge beschließen:

1. Stromtrassen und Übertragungsinfrastruktur sind entsprechend eines gemeinsam von Bundes- und Landesregierung(en) festzulegenden zeitlichen Masterplan zu errichten. Das derzeitige Tempo reicht nicht. Eine zeitliche Verbindlichkeit und somit Planbarkeit für die Energieversorgungsunternehmen müssen entstehen.

2. Die Ausweitung des Stromangebotes ist bei vorhandenen Stromtrassen und damit minimierten Abschaltzeiten in der Energieerzeugung der entscheidende Schlüssel für wettbewerbsfähigere Strompreise. Alle Energieträger sollen wettbewerbsoffen und ohne Subventionen genutzt werden können. Der Markt entscheidet:
a. Genehmigungen für Stromerzeugungsanlagen sind nach einem standardisierten Antrags- und kurzem Genehmigungsverfahren zu erteilen. Die Verfahren sind heute weiterhin zu lang. Die kürzlich dazu getroffenen Beschlüsse sind in Ihrer Wirkung an dieser Forderung zu messen.
b. Eine marktwirtschaftliche Preisbildung im Energiemarkt muss zukünftig oberster Grundsatz der energiepolitischen Vorgaben sein. Garantierte Mindeststrompreise widersprechen einer marktwirtschaftlichen Preisbildung und müssen daher entfallen. Dies gilt insbesondere auch für die erneuerbaren Kraftwerkskapazitäten. Somit können und sollen auch komplexe Vereinbarungen zur Abschöpfung von Gewinnen bei hohen Strompreisen entfallen. Risiko und Chance liegen beim Investor.  Bestehende Stromerzeugungsanlagen sollen nur abgeschaltet werden dürfen, wenn entsprechender Ersatz am Netz ist und die Systemstabilität nicht gefährdet wird.
c. Der Gesetzgeber erlaubt wieder den Betrieb bestehender und neuer Atomkraftwerke. Damit erübrigt sich auch die Diskussion, ob dieser Energieträger wettbewerbsfähig ist. Sind Atomkraftwerke nicht wettbewerbsfähig, wird kein privater Investor in einen solchen Energieträger investieren.
d. Tertiäre Förderverfahren wie das Fracking sind auch in Deutschland auf Basis international bewährter sicherer Verfahren zu erlauben. Auch hier erübrigt sich die Diskussion, ob dieser Energieträger wettbewerbsfähig ist. Ist er es nicht, erfolgt keine weitere Förderung.

3. Die CO2-Bepreisung ist entsprechend den von der CDU beschlossenen Konzepten konsequent bei allen Energieerzeugern durchzusetzen und auf alle Branchen auszuweiten.

4. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung der Sektoren Mobilität und Wärme sind den Bürgern und den Unternehmen sichtbar zurückzugeben. Ein Konzept für die genaue Erstattung ist durch Expertengremien zu erarbeiten. Dabei soll ein angemessener, für jeden Bürger sichtbarer Ausgleich für die Belastung durch die C02- Abgabe erreicht werden. Auf diese Weise wird die CO2-Abgabe beim Bürger breite Akzeptanz finden. Jeder Bürger entscheidet, wofür er die Einkünfte aus dem Rückfluss der C02-Abgabe verwendet.
Neben der Belastung der privaten Verbraucher führt die CO2-Bepreisung der Sektoren Mobilität und Gebäude ebenso zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung der mittelständischen Wirtschaft. Auch hier gilt es wirksame Kompensationsmechanismen zu erarbeiten.

5. Die CDU bekennt sich zur marktwirtschaftlichen Preisbildung an den Energiemärkten. In Märkten mit identischen Waren bestimmt bei bekannter Nachfrage der Anbieter mit seinen Kosten für die zu diesem Preis nachgefragte letzte Einheit der Ware (Grenzkosten) den Marktpreis. Dieses „Gesetz der Ökonomie“ wird beim sogenannten Merit-Orderverfahren angewandt. Wo die Preisbildung nicht über die Börse erfolgt, ist das Merit-Order-Verfahren ein bewährtes System für eine marktwirtschaftlichen Preisbildung

6. Die CDU begrüßt den jüngsten Beschluss der Bundesregierung, die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe auf das in der Europäischen Union gesetzlich erlaubte Mindestniveau zu senken. Die CDU fordert diese Absenkung auf alle Unternehmen unabhängig von der Energieintensität sowie der Branche auszuweiten. Zielsetzung muss sein, mittelfristig den Strommarkt und die Wettbewerbsbedingungen für energieintensive Unternehmen so zu gestalten, dass auf jegliche Energiesubventionen verzichtet werden kann.

7. Deutschland wird die erforderlichen Anstrengungen unternehmen, international wieder einen Spitzenplatz in der Grundlagenforschung zur Kernfusion zu erlangen. Bund und Länder sollen dazu ihre Forschungsanstrengungen deutlich ausweiten und investieren die dazu notwendigen finanziellen Mittel.

8. Die Bundesregierung überlegt derzeit, zur Sicherung der Stromversorgung bei sogenannten „Dunkelflauten“ ohne Wind und Sonne Investitionen für (Gas)Kraftwerke durch Subventionen zu mobilisieren. Die CDU lehnt diese teuren interventionistischen Staatseingriffe ab und fordert ein marktwirtschaftliches Vorgehen im Rahmen bereits heutiger bestehender Strukturen von Anbietern und Netzagentur.

NACHHALTIGKEIT DER STAATSFINANZEN SICHERN [ANTRAG DES MIT-BUNDESVERBANDES AN DEN 36. CDU-BUNDESPARTEITAG]

Datum des Artikels 25.03.2024

Der Parteitag möge beschließen:

I.  Schuldenbremse konsequent anwenden

· Die Schuldenbremse muss bestehen bleiben und rechtstreu angewendet werden. Die Regeln dürfen nicht aufgeweicht werden. Vorgesehene Tilgungsverpflichtungen müssen umgesetzt werden.
· Die Ausnahmen in Krisenfällen müssen klar definiert und abschließend geregelt werden. Sichtbar gewordene Gestaltungslücken zur Umgehung der Schuldenbremse müssen geschlossen werden. Ausnahmen müssen im betreffenden Haushaltsgesetz klar bezeichnet werden (entsprechend Art. 19. Abs. 1 Satz 2 GG)
· Die impliziten Staatsschulden (z.B. Sondervermögen, Pensionsverpflichtungen, Haftung für Betriebe mit staatlichen Anteilen) sind regelmäßig transparent und vollständig auszuweisen, um künftige Belastungen zu verdeutlichen.

II.  Transparenter Umgang mit Sondervermögen und Nachtragshaushalten

· Nicht jede unvorhergesehene wirtschaftliche oder politische Entwicklung darf zur Rechtfertigung für Sondervermögen und Schattenhaushalte als Notsituation deklariert werden. Bei unerwarteten Herausforderungen ist die Politik gefordert, Haushalte entsprechend der angepassten Lage zu überprüfen, Prioritäten zu setzen und ggf. den Rotstift anzusetzen, die notwendigen Ausgaben aber im Haushalt zu veranschlagen.
· Zukunftsaufgaben müssen ebenso aus dem Kernhaushalt finanziert werden. Eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Klimaschutz“ soll hierfür die Grundlage bilden.
· Sondervermögen dürfen nur in Ausnahmefällen und nur zum Zweck der Abwendung von akuten Notlagen eingerichtet werden, deren Bewältigung nicht im Kernhaushalt abgebildet werden kann. Eine solche Notlage darf weder vorhersehbar noch abwendbar gewesen sein. Politische Versäumnisse rechtfertigen keine Sondervermögen.
· Sondervermögen müssen, soweit möglich, aus echtem Vermögen gebildet werden, das zuvor aus Rücklagen gebildet wurde. Soweit dies nicht möglich ist, sind Zuwendungen Dritter (andere Bundesländer, Bund, EU) oder Unternehmensbeteiligungen oder Immobilienvermögen zur Finanzierung heranzuziehen. Nur, sofern auch dies nicht möglich ist, dürfen Sondervermögen über die Aufnahme von Schulden finanziert werden. Diese sind entsprechend eines verbindlichen Tilgungsplans zurückzuzahlen. Parlamentarisch bewilligtes Sondervermögen darf nicht für andere Zwecke umgewidmet werden. Sobald der Zweck der Kreditbewilligung (Abwendung einer spezifischen Notlage) wegfällt, sind die noch nicht ausgeschöpften Mittel zur Schuldentilgung einzusetzen, Kreditermächtigungen dürfen nicht weiter in Anspruch genommen werden und sind durch den Bundestag aufzuheben. Für die im Rahmen von Sondervermögen und Nebenhaushalten eingegangenen Kreditermächtigungen bedarf es eines im Vorfeld festgelegten Tilgungspfades. Die Tilgungsregel sollen sich an der Wachstumsrate des Bruttoinlandprodukts aus dem Vorjahr orientieren. Um langfristig eine stabile und automatisch geregelte Rückzahlquote erreichen zu können, sollen Sockelbeträge, die bspw. alle fünf Jahre erreicht sein müssen, den Tilgungspfad bestimmen.

III.  Einhaltung von Haushaltsgrundsätzen und klare föderale Finanzbeziehungen

· Eine übergeordnete Ebene sollte eine Aufgabe nur an sich ziehen, wenn sie von der untergeordneten nicht erfüllt werden kann (Subsidiaritätsprinzip).
· Die Kosten für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe müssen von der gleichen öffentlichen Einheit finanziert werden, die darüber entscheidet, wie diese Aufgabe zu erfüllen ist (Konnexitätsgrundsatz). Darüber hinaus ist anzustreben, dass nicht nur Entscheidungsträger und Steuerzahler, sondern auch Nutznießer der Ausgaben zur jeweils gleichen öffentlichen Einheit gehören (Institutionelle Kongruenz).
· Auch angesichts von Notlagen müssen die Grundsätze der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit konsequent eingehalten werden. Alle Einnahmen und Ausgaben des Staates müssen auf jeder föderalen Ebene im Haushalt inkl. Nachtragshaushalte abgebildet werden.
· Im Falle der nachträglichen verfassungsgerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Haushaltes müssen geeignete Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden, die der Gerichtsentscheidung tatsächliche Durchschlagskraft in der Politik verleihen.
· Die gemeinsame Finanzierung von Ausgaben durch verschiedene Gebietskörperschaften (Mischfinanzierung) muss abgebaut werden und ist grundsätzlich zu vermeiden. Mischfinanzierung führt zu Intransparenz, unklaren Verantwortlichkeiten und senkt den Anreiz zur sparsamen Mittelverwendung. Mischfinanzierung beschneidet außerdem das Budgetrecht anderer Länder oder  Kommunen.
· Anstelle von Mischfinanzierungen sollen die Anteile von Bund und Ländern am Steueraufkommen neu bemessen werden. Im Rahmen der bestehenden Finanzverfassung kann das über die Anteile am Aufkommen der Mehrwertsteuer erfolgen, langfristig sollten die steuerrechtlichen Gesetzgebungskompetenzen im Sinne einer klareren Aufgabentrennung der Gebietskörperschaften neu geregelt werden.

FACHKRÄFTEEINWANDERUNG DURCH ZEITARBEIT AUS AUS DRITTSTAATEN ERMÖGLICHEN [ANTRAG DES MIT-BUNDESVERBANDES AN DEN 36. CDU-BUNDESPARTEITAG]

Datum des Artikels 25.03.2024

Der Parteitag möge beschließen:


Die CDU fordert das Beschäftigungsverbot in der Zeitarbeit für Drittstaatsangehörige abzuschaffen.
Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verbietet Zeitarbeits- und Personalvermittlungsunternehmen weitgehend die Rekrutierung von Personen aus Nicht-EU-Ländern. Der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist es untersagt, der Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung zuzustimmen. Dieses Zustimmungsverbot nach § 40 Absatz 1 Nummer 2 AufenthG sollte daher ersatzlos gestrichen werden.

VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT IM STREIKRECHT WAHREN [ANTRAG DES MIT-BUNDESVERBANDES AN DEN 36. CDU-BUNDESPARTEITAG]

Datum des Artikels 25.03.2024

Der Parteitag möge beschließen:

• Feiertage bedürfen des besonderen Schutzes. Streiks im unmittelbaren zeitlichen Umfeld bundesweiter Feiertage sind vor dem Hintergrund der Bedeutung dieser Tage für unser Land unverhältnismäßig, wenn diese Streiks primär zu Belastungen bei unbeteiligten Dritten führen, und sollten entsprechend untersagt werden.
• Streiks, auch Warnstreiks, dürfen bei der kritischen Infrastruktur / Daseinsvorsorge (wie z. B. Flug-, Bahn- und Schiffsverkehr, Energie- und Wasserversorgung, Rettungsdienste) nur nach einem verbindlichen abgeschlossenen Schlichtungsverfahren durchgeführt werden.
• Sämtliche Streiks in Bereichen der kritischen Infrastruktur / Daseinsvorsorge müssen mindestens vier Tage vorher angekündigt werden.
• In Bereichen der kritischen Infrastruktur / Daseinsvorsorge soll ein Streik nur zulässig sein, wenn eine Grundversorgung aufrecht erhalten bleibt („Notdienstarbeiten“).
• Streiks in der kritischen Infrastruktur / Daseinsvorsorge dürfen nur nach einer Urabstimmung mit einem Quorum von mindestens 50 Prozent aller Beschäftigten durchgeführt werden.
• Zusätzlich soll die Beurteilung unverhältnismäßiger Streiks in diesem Bereich durch gesetzliche Regelbeispiele klarer gefasst werden. Die Regelbeispieltechnik belässt den Arbeitsgerichten den Spielraum für eine verhältnismäßige Anwendung im Einzelfall. Die Regelung ist also lediglich eine maßvolle Kodifizierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.

BÜROKRATISIERUNG STOPPEN MINISTERIEN PERSONELL AUF KERNAUFGABEN ZURÜCKFÜHREN [ANTRAG DES MIT-BUNDESVERBANDES AN DEN 36. CDU-BUNDESPARTEITAG]

Datum des Artikels 25.03.2024

Der Parteitag möge beschließen:

Die CDU setzt sich dafür ein, dass spätestens mit Beginn der nächsten Wahlperiode eine Sperre für alle freien und freiwerdenden Stellen im Kanzleramt und in allen Bundesministerien beschlossen wird. Ausnahmen in sinnvoll begründeten Fällen bedürfen in jedem Einzelfall der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags.

INNOVATIONSKRAFT DES MITTELSTANDS STÄRKEN [ANTRAG DES MIT-BUNDESVERBANDES AN DEN 36. CDU-BUNDESPARTEITAG]

Datum des Artikels 25.03.2024

Der Parteitag möge beschließen:

• Die Ausgaben in Deutschland für Forschung und Entwicklung liegen mit 3,13 Prozent (2020) weiterhin deutlich zu niedrig. Am Ziel, den Anteil der Ausgaben für F&E am BIP auf 3,5 Prozent zu erhöhen, muss unbedingt festgehalten werden. Die F&E-Ausgaben müssen in die Zukunft orientiert sein und die für Deutschland relevanten Schlüsseltechnologien adressieren, was ein systematisches Monitoring (Technology Foresights) und den strategischen Aufbau eines entsprechenden Portfolios erfordert. Der Grundsatz der Technologieoffenheit muss konsequent beibehalten werden.
• Allzu häufig stehen Kompetenzstreitigkeiten zwischen Ministerien der Erreichung von Innovations- und Forschungszielen im Weg. Anstatt Silodenken brauchen wir mehr interministerielle Zusammenarbeit. Um Forschungsförderung und Innovations¬program¬me schnell und zielgerichtet auszugestalten, sollten unter Federführung des Bundeskanzleramtes zeitlich befristete Projektarbeitsgruppen verschiedener Ministerien eingerichtet werden. Das Kanzleramt muss für jede Projektarbeitsgruppe die Kompetenzen der Ministerien bündeln und koordinieren. Die Einrichtung solcher Projektarbeitsgruppen ließe sich zügig und unkompliziert umsetzen.
• Die Gründungs- und Transferinfrastruktur muss weiter ausgebaut und effektiver gestaltet werden. In den letzten Jahren wurde viel in den Ausbau der Gründungs- und Innovationsförderung in der Wissenschaft investiert. Trotzdem gelingt es nicht, stärker von der Forschung in die Anwendung zu kommen. Die Förder- und Transferlandschaft ist aus Sicht von KMU zu kleinteilig und unübersichtlich, viele Programme sind nicht ausreichend aufeinander abgestimmt. Auch bei Professionalisierung und Digitalisierung hinken die Transferstrukturen hinterher. Bestehende Angebote an die Wissenschaft sind zu schärfen und stärker auf den Weg zur Marktreife auszurichten. Derartige Förderprojekte sollten von Vertretern des Mittelstands begleitet und die Ergebnisse stärker nachgehalten werden, damit der Weg in die Anwendung auch wirklich gelingt (Output-Evaluierung).
• Gründungen, Startups und auch Betriebsübernahmen müssen noch stärker Bestandteil der Forschungs- und Innovationspolitik werden. Neu gegründete Unternehmen sind der Mittelstand von morgen und sollten nach der Gründung durch entsprechende Programme weiter unterstützt werden. Ausgründungen aus der Wissenschaft spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung von Forschungsergebnissen in Innovationen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung unserer Wettbewerbsfähigkeit. Der Transfer von IP (Intellectual Property) aus den wissenschaftlichen Einrichtungen in die Ausgründungen muss erleichtert werden. Die Rahmenbedingungen für Gründungen, Betriebsübernahmen und die Vergabe von Risikokapital müssen weiter verbessert und möglichst bürokratiearm ausgestaltet werden. Kosten und Dauer von Unternehmensgründungen und Betriebsübergaben müssen weiter sinken.
• Zur Verbesserung des Technologietransfers zwischen Universitäten und KMU ist die Gründung einer staatlichen Agentur nach dem Vorbild Kanadas, Israels oder Finnlands zu prüfen. Bei der Ausgestaltung kann an die Planungen für eine Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI) angeknüpft werden. Aufgabe einer solchen Agentur sollte die Förderung und Umsetzung von Technologietransfer sein. Hierzu gehören die Vermittlung von Kontakten zwischen KMU bzw. Start-up-Unternehmen und Forschern, sowie die Finanzierung von Projekten und Unternehmen, die Forschungsergebnisse zur Marktreife führen wollen (z.B. mit Wagniskapital). Dabei sollte auch der Informationsfluss hinsichtlich Leistungen und Bedarfen von den KMU in Richtung der Hochschulen verbessert werden. Die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren (Wirtschaft, Hochschulen für angewandte Wissenschaft, Universitäten, außeruniversitäre Institute, F&E-unterstützende Stiftungen) muss effektiver werden. Die mittelständische Wirtschaft muss in Planung und Durchführung von Fördermaßnahmen einbezogen sein. Die Finanzausstattung erfordert die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel und darf in keiner Weise zu Lasten bereits bestehender F&E-Infrastruktur erfolgen.
• Die Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen müssen ausgebaut werden. Eine vereinfachte und überschaubare Förderlandschaft muss einen lückenlosen Übergang von der Forschung bis zur Anwendung ermöglichen. Der Mittelstand spielt eine zentrale Rolle auf dem Weg zur Marktreife. Die Unternehmen kennen die Anwendungsmöglichkeiten, die industriellen Zusammenhänge, die Anforderungen und Kundenwünsche. Die Weiterführung des Zentralen Innovationsprogramms für den Mittelstand (ZIM) ist zu begrüßen, das Budget muss aber erheblich erhöht werden. Darüber hinaus sollen auch andere Programme wie die industrielle Gemeinschaftsforschung weiter gestärkt werden. Bei größeren Verbundvorhaben von Forschung und Industrie sollte eine Beteiligung von KMU verpflichtend sein. Die Einführung der steuerlichen Forschungsförderung war ein wichtiges Signal zur Stärkung der Innovationsanstrengungen von KMU. Zugangsbarrieren müssen beseitigt werden, auch, indem das Instrument stärker beworben wird.
• Der Zugang von KMU zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen muss verbessert werden. Der Mittelstand profitiert von der Verfügbarkeit von Publikation in Open Access-Plattformen. Viele Zuwendungsgeber wie das BMBF oder die EU-Kommission verlangen bereits die Publikation von Forschungsergebnissen über solche Plattformen. Die Publikation über Open Access-Plattformen muss weiter gefördert werden. Hierbei muss auch dafür gesorgt werden, dass die Informationen so aufbereitet sind, dass sie von KMU gefunden und verwertet werden können. KMU sollten aktiv auf Open Access-Plattformen aufmerksam gemacht werden.
• Das Potenzial von Normen und Standards bei Förderprogrammen muss zur Stärkung von Innovationen und für einen gezielteren Transfer besser ausgeschöpft werden. Um die Verwertung von Projektergebnissen zu verbessern, muss das Bewusstsein für die wirtschaftliche Bedeutung von Normen und Standards geschaffen werden. Neben dem Schutz von geistigem Eigentum (Patentierung) müssen auch die Chancen im Bereich Normung und Standardisierung ausgelotet werden. Fester Bestandteil von F&E-Strategien für wichtige Zukunftstechnologiefelder muss immer auch eine Normungsstrategie sein. Normungsbedingte Kosten sollten Bestandteil von F&E-Förderprogrammen sein. Die Mitarbeit von KMU und KMU-Verbänden in Normungsgremien muss ausgebaut werden.
• Lokale und regionale Transferverbünde müssen gestärkt und führende Cluster herausgebildet werden. Hierbei sollten Hochschulen für angewandte Wissenschaften eine zentrale und federführende Funktion erhalten. Zur Stärkung bestehender regionaler Kooperationen zwischen Mittelstand und Wissenschaft über Branchennetzwerke sollten auch die Regionalförderung sowie Clusterwettbewerbe weiterentwickelt werden.
• B2B-Plattformen sind digitale Marktplätze für Unternehmen, beispielsweise die Handelsplattform für Stahlprodukte XOM Material. Diese Plattformen bieten KMU große Chancen, aber es gibt große Zugangshindernisse. Der Staat muss KMU bei der Nutzung von B2B-Plattformen aktiv unterstützen, etwa durch Schulungsangebote und Kostenübernahmen für KMU.
• Die Kapazitäten im Bereich der MINT-Fächer in den Schulen müssen ausgebaut werden. Die schulische Ausbildung muss verstärkt die individuellen Fähigkeiten in den Blick nehmen. Moderne digitale Unterrichtsmethoden müssen genutzt werden, um den Unterricht zielgerichtet auf diese persönlichen Stärken auszurichten. Forschergeist und unternehmerisches Denken müssen zur persönlichen Profilbildung in der Schule gehören.  Hierzu müssen auch die Anforderungen von KMU stärker in der Ausbildung für Fachkräfte berücksichtigt werden, denn Innovationen brauchen Fachkräfte, die sie umsetzen. Die Berufsorientierung für Schüler muss besser werden. Schon in der Schule muss das Interesse an Handwerks- und MINT-Berufen geweckt und mit Schnuppertagen und Praktika vertieft werden. Eltern müssen über die Angebote informiert werden. Die Gleichwertigkeit der Dualen Ausbildung und des akademischen Studiums bei Erreichen entsprechender Abschlüsse muss allgemeine Kenntnis erlangen.

HÄNDE WEG VOM GWB - GRUNDGESETZ DER MARKTWIRTSCHAFT IN DER WIRTSCHAFTSKRISE SCHÜTZEN [ANTRAG DES MIT-BUNDESVERBANDES AN DEN 36. CDU-BUNDESPARTEITAG]

Datum des Artikels 25.03.2024

Der Parteitag möge beschließen:

Das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gilt zurecht als „Grundgesetz der Sozialen Marktwirtschaft“ und Wettbewerbskontrolle ist Teil der wirtschaftspolitischen DNA der Union.  Die CDU lehnt eine rein politisch motivierte erneute Änderung des GWB ab und fordert die Bundesregierung auf:

1. Die Arbeiten an der inhaltlich verfehlten und zeitlich unpassenden 12. GWB-Novelle sofort einzustellen und sich wirtschaftlich wichtigen Fragen zum Nutzen der deutschen Wirtschaft zuzuwenden.
2. Beabsichtigte kartellrechtlich kleinteilige und rein nationale Regelungen unterhalb der Schwellenwerte der europarechtlichen Vorschriften aufzugeben, da die Einheitlichkeit der Binnenmarktregelungen dadurch gefährdet wird und Nachteile für deutsche Unternehmen entstehen.
3. Die mögliche missbrauchsunabhängige Verfolgung aller Wirtschaftsteilnehmer infolge von Sektoruntersuchungen aus der 11. GWB-Novelle zukünftig wieder zu unterbinden und zu einem europarechts- und verfassungskonformen Kartellrecht zurückzukehren.

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