MIT begrüßt Gesetzentwurf gegen Abmahnmissbrauch

Datum des Artikels 15.05.2019
Pressemeldung

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) begrüßt den Kabinettsbeschluss über das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, mit dem Abmahnmissbrauch vor allem im Datenschutz deutlich eingeschränkt wird.

„Die MIT kämpft seit mehr als einem Jahr gegen den Missbrauch bei Datenschutzabmahnungen. Endlich gibt es einen ersten wirksamen Erfolg“, sagt MIT-Bundesvorsitzender Carsten Linnemann. „Es ist mir aber noch immer unbegreiflich, warum die SPD so lange auf die Bremse getreten hat. Wir hätten schon viel früher verhindern können, dass die neue DSGVO zu einem regelrechten Abmahn-Geschäftsmodell gegen Mittelständler und Vereine geworden ist.“

Die MIT hat die Bundesregierung bereits im Mai 2018 aufgefordert, die drohenden Abmahnungen zu unterbinden. Auf Antrag der MIT hat sich zudem im Dezember 2018 der CDU-Parteitag für eine Revision der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und gegen den Abmahnmissbrauch wegen angeblicher Datenschutzverstöße ausgesprochen. Der Beschluss beinhaltet unter anderem auch die jetzt vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Einschränkung der Konkurrenten-Abmahnung.

Danach dürfen bei erstmaligen Datenschutzverstößen im elektronischen Geschäftsverkehr oder in Telemedien Abmahnungen zwar ausgesprochen werden, aber ohne Aufwendungserstattung und ohne Strafandrohung. Bei Klein- und Kleinstunternehmen und vergleichbaren Vereinen dürfen auch sonstige DSGVO-Verstöße nicht kostenpflichtig abgemahnt werden. Die MIT setzt sich für eine Ausweitung dieser Regelung auf mittlere Unternehmen, Selbstständige und Vereine ein. Linnemann: „Wir müssen verhindern, dass spezielle Abmahnkanzleien Geld mit versehentlichen Formverstößen verdienen, die gerade im Mittelstand bei den komplexen Datenschutzvorschriften leicht vorkommen können.“