Agribusiness stärken und ideologiefrei für die Zukunft aufstellen [MIT-Präsidium]

Datum des Artikels 20.01.2023

Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, Obst- und Gemüsebau, Weinbau und Fischerei (im Weiteren nur Landwirtschaft) sind nicht nur Herzstück und Gesicht des ländlichen Raums, sondern eine der wichtigsten Wirtschaftsbranchen Deutschlands. Die Branche ist mit ihren vor- und nachgelagerten Bereichen von der Landmaschinentechnik bis zur Ernährungsindustrie immer noch der wirtschaftliche Motor Nummer 1 auf dem Land. Regionaler Handel, Tierarztpraxen, Handwerk, Logistik, Chemie, Pharmazeutik und auch Finanzinstitute profitieren von landwirtschaftlichen Strukturen vor Ort. Dieses Ökosystem stärkt damit ländliche Strukturen und den Mittelstand in der gesamten Breite. Landwirtschaft steht auch mit seinen vielfach familiären Strukturen beispielhaft für Mittelstand pur.

Das Agribusiness hat eine hohe wirtschaftliche Bedeutung: Die Branche erzielte im Jahr 2021 einen Umsatz von 244,8 Milliarden Euro. Dort finden mehrere Millionen Menschen Beschäftigung. Sie steht für Nachhaltigkeit wie z.B. die Forstwirtschaft mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz und den vielen Wirkungen des Waldes für Klima und Erholung. Der landwirtschaftliche Sektor ist Ausgangspunkt für eine mittelständisch geprägte Wertschöpfungskette, in der in Deutschland mehr als 4 Millionen Menschen beschäftigt sind.

Diese Betriebe übernehmen Verantwortung für ihr Land, ernähren die Menschen und gestalten die Kulturlandschaft. Deshalb haben sie Recht auf Vertrauen. Recht auf Respekt. Recht auf Achtung vor ihrem Eigentum.

Heute haben viele dieser mittelständischen Betriebe Existenzangst. Die Preise für Flächen, Futter, Saatgut, Energie, Treibstoffe, Dünge- und Pflanzenschutzmittel sind explodiert. Wichtige Märkte wie z.B. Russland oder China sind weggebrochen oder nur noch eingeschränkt erreichbar. Verbraucherinnen und Verbraucher kaufen wieder verstärkt ausschließlich nach Preis. Dabei wird nach weltweit höchsten Standards produziert. Das ist gelebter Verbraucherschutz. Sie haben zu kämpfen mit einer überbordenden Regulatorik, die weit über Vorgaben in anderen europäischen Mitgliedsstaaten und Drittstaaten hinausgeht. Wie dort produziert wird, interessiert kaum jemanden. Es fehlt Planungssicherheit. Hinter diesen Betrieben stehen im Regelfall Familien, die zermürbt sind von öffentlichen Diffamierungen und ideologischen Angriffen. Wer hinter diesen Kampagnen steht und diese finanziert, ist dabei häufig unklar.  Immer mehr resignieren. Die Corona-Pandemie hat aber gezeigt, dass Deutschland auf eine eigene Sicherstellung der Versorgung mit Lebensmitteln angewiesen ist. Aber zur Wahrheit gehört: Viele der Betriebe fühlen sich vom Markt zerrieben, von der Gesellschaft geächtet, von der Bundesregierung und den Ampelkoalitionen verlassen.

Agrarpolitik ist auch Wirtschafts- und Standortpolitik. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert deshalb:

1. Landwirtschaft braucht eine Agrarpolitik ohne ideologische Scheuklappen.

Es müssen endlich alle realisieren: Höfe sind Betriebe. Die Gesetze der Marktwirtschaft gelten für die Landwirtschaft. Die Betriebe müssen produzieren, was der Markt verlangt. Das ist nur zu einem kleinen Prozentsatz Öko. Der Bio-Umsatzanteil im Lebensmitteleinzelhandel belief sich 2021 auf nur 6,8 %. Bio lässt sich nicht politisch verordnen. Die Entscheidung für die Bewirtschaftungsform obliegt einzig und allein dem Unternehmer. Er übernimmt dafür auch die Verantwortung.

Das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft spricht gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen der Ampel der Landwirtschaft genau diese Entscheidungskompetenz ab. Und agiert mit Vorgaben wie einer Bewirtschaftungsquote von 30 Prozent der Fläche. Damit wird die Nische für die ökologischen Betriebe ruiniert, die schon jetzt infolge der Kaufzurückhaltung mit massiven Preiseinbrüchen zu kämpfen haben. Und die Wettbewerbsfähigkeit auch aller anderen Betriebe wird damit geschwächt.

Diese brauchen keinen staatlichen Vormund. Sie brauchen einen fairen Rahmen. Damit haben realitätsferne und ideologische Gesetze bzw. -vorhaben wie der Gesetzesentwurf zum Tierwohl-Label nichts zu tun. Dieser kostet Transparenz und schafft Bürokratie. Die Ernährungsstrategie wird selbst innerhalb der Ampel als „Politik des erhobenen Zeigefingers“ bezeichnet. Machbarkeit, Folgenabschätzung und Finanzierung bleiben außen vor. Trotz der weltweiten Verknappung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sollen wertvolle Ackerflächen ab 2024 stillgelegt werden. Damit entzieht sich die Ampel der ethischen Verantwortung, den globalen Brotkorb zu füllen. Innovative Pflanzenschutzmittel und neue Züchtungsmethoden werden pauschal abgelehnt. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.

Land- und Forstwirtschaft sind Sinnbild der Nachhaltigkeit. Diese wird durch das eigene Haus in der Bundesregierung in Frage gestellt. Die Zeitenwende ist im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft noch nicht angekommen.

Die MIT fordert, dass die Bundesregierung sich zukünftig wieder zu dem Ziel einer wirtschaftlich leistungsfähigen Land- und Forstwirtschaft bekennt.

- Hierzu gehört die Entwicklung praxisnaher und bürokratiearmer Lösungen, wie etwa auch für ein Tierwohl-Kennzeichen. Tierhalter brauchen Planungssicherheit und eine verlässliche Perspektive. Dazu gehört auch eine belastbare Antwort auf die Frage der Finanzierung von Tierwohl.
- Die Ausnahmeregelung zur Stilllegung von wertvollen Ackerflächen muss auch für das Jahr 2024 verlängert werden.
- Die Bundesregierung muss der Forschung an innovativen Pflanzenschutzmitteln und Züchtungsmethoden offen gegenüber stehen und den Export von Pflanzenschutzmitteln in Drittländer, die diese dringend zur Sicherung ihrer Ernten benötigen, weiter ermöglichen.
- Nutzungseinschränkungen und Eigentumseingriffe auf den landwirtschaftlichen Flächen wie durch z.B. das EU Nature Restoration Law sind abzuwenden.
- Die Bundesregierung muss den Gesprächsfaden mit der Landwirtschaft wieder aufnehmen. Statt mit Landwirten umgibt sich der Minister zu oft mit einseitig ideologiegetriebenen NGOs und Umweltorganisationen. Für die MIT ist klar: Landwirtschaftspolitik ist nur erfolgreich mit Landwirten vor Ort und nicht über deren Köpfe hinweg.
- Auch Arten- und Naturschutz geht nur mit der Landwirtschaft, nicht gegen sie. Vertragsnaturschutz ist deshalb der einzig richtige Weg.

2. Landwirtschaft braucht gleiche Chancen durch gleiche Standards.

Das Agribusiness steht im harten Wettbewerb mit europäischen und internationalen Produzenten. Produktionsbedingungen und -prozesse zur Herstellung von Lebensmitteln sind zum Teil in hohem Maße unterschiedlich. Jeder nationale Alleingang bei Vorschriften, bürokratischen Pflichten und gesetzlichen Regelungen schwächt die Wettbewerbsfähigkeit und führt zur Abwanderung oder Betriebsschließungen. Zum Beispiel würde mit einer Realisierung der „Eckpunkte für die Haltung von Mastputen“ aus Dezember 2022 das Ende der deutschen Putenhaltung eingeläutet. Die Produktion würde zukünftig nur noch im Ausland erfolgen - mit geringeren Haltungsstandards. Verlierer wären nicht nur Betriebe, sondern auch Verbraucher und Tierwohl. Deshalb darf es keine weiteren Alleingänge auf nationaler Ebene geben. Europäische Vorgaben sind deshalb ausschließlich 1:1 umzusetzen.

3. Landwirtschaft braucht ein Belastungsmoratorium und den Abbau von Bürokratie.

Das von der Ampel im September 2022 angekündigte Belastungsmoratorium muss auch für die Landwirtschaft gelten. Diese leidet unter der immer weiter zunehmenden Bürokratie und Regulierung aus Berlin aber auch aus Brüssel – von der EU- Farm-to-Fork-Strategie bis zur Sustainable Use Regulation.

Die Bundesregierung muss darüber hinaus einen konkreten Plan zur Entbürokratisierung der Landwirtschaft vorlegen. Doppelstrukturen gehören abgeschafft. Antragsverfahren müssen vereinfacht und digitalisiert werden. 

4. Landwirtschaft braucht Klarheit: Transparenz für öffentlich geförderte NGOs, gemeinnützige Einrichtungen und politische Verbände erzeugen.

Gerade die Landwirtschaft ist immer wieder Gegenstand gezielt orchestrierter Aktionen und Kampagnen. Bundesregierung und Bundestag müssen sicherstellen, dass sie diese nicht durch Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen und politische Organisationen direkt oder indirekt mitfinanziert. Insbesondere in der Landwirtschaft wird deutlich, wie dringend es ist, mehr Transparenz für öffentlich geförderte NGOs, gemeinnützige Einrichtungen und politische Verbände endlich umzusetzen.

Deutschland ist das Land der Vereine und des Ehrenamts. Die allermeisten leisten einen unschätzbaren Beitrag für die Gesellschaft.  Über das Gemeinnützigkeitsrecht unterstützt der Staat das selbstlose Engagement gemeinnütziger Einrichtungen für das Allgemeinwohl im Gegenzug mit Steuererleichterungen. Neben den unzähligen selbstlos agierenden und am Allgemeinwohl orientierten gemeinnützigen Einrichtungen etablieren sich aber inzwischen Strukturen, die das Gemeinnützigkeitsrecht missbrauchen. Intransparente Hybridorganisationen mit unzähligen Netz- und Querverbindungen und diffusen Mitgliederstrukturen, reine Kampagnenvereine ohne vertieftes inhaltliches Fundament und ähnliche lassen die gemeinnützige Landschaft erodieren.

Mit dem Lobbyregistergesetz sind etliche Informations- und Offenlegungspflichten in Kraft getreten. Davon ausgenommen sind aber zahlreiche eingetragene Vereine. Insbesondere die Veröffentlichung zur Finanzierung dieser Vereine beruht zu oft auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und führt damit zu Intransparenz – auch zu Lasten von Spendern und Steuerzahlern.

Andere Europäische Länder wie zum Beispiel Österreich mit seinem Stufenmodell oder Frankreich sind hier ambitionierter. In den USA kann jede Non-Profit-Organisation zur Veröffentlichung ihrer Finanzierungsquellen aufgefordert werden.

Gemeinnützige Einrichtungen profitieren von ihrem Steuerprivileg. Diese und andere Organisationen erhalten zum Teil Zuwendungen oder Förderungen aus Mitteln des Bundeshaushalts. In diesen Fällen besteht ein öffentliches Interesse an einer transparenten Darstellung aller Finanzquellen der bevorteilten Organisationen.

Die MIT fordert in einem ersten Schritt, dass mindestens alle Organisationen, die im Lobbyregister eingetragen sind sowie alle Vereine, die öffentliche Mittel erhalten, analog den Vorschriften der Parteien im Rechenschafts- bzw. Geschäftsbericht ihre Finanzierungsquellen veröffentlichen müssen, sofern sie die Schwelle von 10.000 Euro überschreitet und sofort veröffentlichen müssen, wenn sie die Schwelle von 50.000 Euro überschreiten.