„Bund ist selbst nicht in der Lage“ Neue Forderung nach Fristverlängerung bei der Grundsteuer

Exklusiv | Berlin · Tempo ist jetzt angesagt. Bis Ende Januar müssen Immobilienbesitzer die komplizierte Grundsteuererklärung abgeben. Nun gibt es erneut Forderungen nach einer Fristverlängerung - weil sich der Bund auch mehr Zeit lasse, so die Mittelstandsunion (MIT).

MIT-Chefin Gitta Connemann fordert eine erneute Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung.

MIT-Chefin Gitta Connemann fordert eine erneute Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung.

Foto: dpa/Lars Klemmer

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert, Bürgern und Betrieben erneut mehr Zeit für die Abgabe der Grundsteuererklärung einzuräumen. Die MIT-Bundesvorsitzende Gitta Connemann (CDU) sagte unserer Redaktion: „Der Fiskus ist selbst nicht in der Lage, die komplizierten Grundsteuererklärungen fristgerecht abzugeben.“ Bund und Länder müssten sich daher jetzt auf eine weitere Fristverlängerung einigen. „Die Abgabefrist muss noch einmal bis September verlängert werden - für öffentliche und private Immobilien gleichermaßen.“

Hintergrund ist, dass die Bundesregierung die Grundsteuererklärungen für ihre sämtlichen Liegenschaften offenbar erst Ende September abschließen will. Das geht laut Connemann aus der Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Union hervor. „Es darf keine Zwei-Klassen-Gesellschaft geben – auch nicht bei der Grundsteuer.“ Der Staat habe eine Vorbildfunktion. „Der Bund darf sich nicht nach Gutsherrenart mehr Rechte einräumen als Bürger haben.“ Die Frist für die Abgabe der Erklärung endet für die Bürger Ende Januar.

Auch viele Betriebe seien mit den komplizierten Fragen nach wie vor überfordert. „Steuerberater sind dadurch teilweise für andere Aufgaben völlig lahmgelegt und auch die Finanzämter kommen kaum noch zu anderen Aufgaben. Das muss jetzt entzerrt werden“, forderte die MIT-Vorsitzende.

Ab 2025 soll eine neue Grundsteuerberechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, weil die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten kalkulierten. Um die neue Erklärung war politisch lange gerungen worden. Die Frist für die Abgabe war daraufhin im vergangenen Jahr schon einmal verlängert worden. Seit dem 1. Juli 2022 nehmen die Finanzbehörden die Daten entgegen. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen.

(has)
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