Meldung 08. Februar 2023

Die demografische Entwicklung in Deutschland stellt die Sozialversicherungssysteme vor gewaltige Herausforderungen. Führende Ökonomen sprechen sich deshalb für seine stärkere Rolle der kapitalgedeckten Vorsorge aus.

2023 schlägt für die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung die Stunde der Wahrheit: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat für dieses Jahr Finanzreformen angekündigt. Die Stabilisierung der Beiträge stellt die Bundesregierung aktuell vor massive Herausforderungen. Doch angesichts unserer alternden Bevölkerung stehen auch die Renten- und Arbeitslosenversicherung vor immensen Problemen. Aus der Wissenschaft mehren sich die Stimmen, den Folgen des demografischen Wandels mit mehr Elementen der kapitalgedeckten Vorsorge zu begegnen.

„Wir müssen allen Menschen klarmachen: Sie müssen für die Kosten, die sie im Laufe des Lebens verursachen, früh Rücklagen bilden“, erklärt die Vorsitzende des „Rats der Wirtschaftsweisen“, Prof. Monika Schnitzer, in der Süddeutschen Zeitung mit Blick auf die steigenden Pflegekosten. Dass in der Rentenversicherung nicht schon vor 20 Jahren eine Kapitaldeckungskomponente eingeführt wurde, sei ein großes Versäumnis der Babyboomer-Generation. Zum gleichen Ergebnis kommt der wissenschaftliche Beirat beim Wirtschaftsministerium in einem Gutachten. Anders als in der Rentenversicherung sei es in der Pflegeversicherung jedoch noch nicht zu spät für eine generationengerechte Finanzreform. Der Beirat schlägt dafür die Einführung einer verpflichtenden kapitalgedeckten Zusatzversicherung vor.

Demografischer Wandel treibt die Sozialabgaben

Allein die Stabilisierung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung stellt die Bundesregierung aktuell vor massive Herausforderungen. Doch angesichts unserer alternden Bevölkerung stehen auch die Renten- und Arbeitslosenversicherung vor immensen Problemen. Das bestätigen aktuelle Berechnungen von Prof. Thiess Büttner von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und Prof. Martin Werding von der Ruhr-Universität Bochum. Büttner ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen und Werding wurde 2022 in den „Rat der Wirtschaftsweisen“ berufen. In ihrem Gutachten haben die beiden Ökonomen untersucht, wie sich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und der demografische Wandel konkret auf die umlagefinanzierten Sozialsysteme auswirken.

Demnach müssten die Beitragssätze für die gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungen schon in dieser Wahlperiode auf insgesamt 42,8 Prozent steigen. Bis zum Jahr 2030 zeigt die Projektion sogar einen Anstieg auf 45,2 Prozent der beitragspflichtigen Einkommen. Gleichzeitig steigen die jährlichen Bundeszuschüsse schon aufgrund bereits bestehender Leistungszusagen von heute 137 Milliarden auf 189 Milliarden Euro. Das „Handelsblatt“ fasste diese alarmierenden Ergebnisse mit der Überschrift zusammen: „Eine Zeitbombe namens Sozialversicherung“.

40-Prozent-Grenze: Ohne Reformen rasanter Anstieg der Bundeszuschüsse

Angesichts dieser Entwicklungen gerät das wichtige politische Ziel in Gefahr, die Sozialabgabenquote nicht deutlich über 40 Prozent ansteigen zu lassen. Schon heute zählen die Lohnzusatzkosten in Deutschland zu den höchsten der Welt. Ein weiterer Anstieg würde die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes empfindlich treffen und damit vor allem Arbeitsplätze gefährden – mit weitreichenden Folgen für die Sozialkassen und Steuereinnahmen.

Um die Beitragssätze der Sozialversicherungen ohne Reformen nahe bei 40 Prozent zu begrenzen, wären laut Büttner und Werding schon in der laufenden Wahlperiode bis 2025 zusätzliche Bundeszuschüsse in Höhe von 60 Milliarden Euro erforderlich, wobei der Bedarf von Jahr zu Jahr ansteigt. Und es kommt noch heftiger: Die Finanzierungslücke in der folgenden Wahlperiode (2026 bis 2029) ist dann schon das viermal so groß – insgesamt 236 Milliarden Euro. Diese Gelder würden dann für alle anderen Zwecke fehlen oder die Verschuldung des Bundes noch weiter explodieren lassen. Und auch danach wird es nicht besser: 2030 würde der zusätzliche Zuschussbedarf auf 86 Milliarden Euro steigen – pro Jahr. Fazit: Der Handlungsspielraum für die heutige Bundesregierung und ihre Nachfolgerinnen würde sich dadurch dramatisch verengen.

Weitere Bundeszuschüsse sind keine Alternative

Angesichts dieser Projektionen scheidet eine Finanzierung über zusätzliche Bundeszuschüsse de facto aus. Denn das wäre ohne gravierende Steuererhöhungen kaum möglich. Hinzu kommt, dass die Zuschüsse an die Sozialversicherung dann mit anderen Investitionen im Bundeshaushalt zum Beispiel im Bereich Bildung, Klima, Digitalisierung etc. konkurrieren würden. Gegen eine Steuerfinanzierung spricht zudem, dass bestehende Lasten dadurch letztlich nur anders verteilt, aber nicht verringert werden. Auch eine Finanzierung durch höhere Schuldenaufnahme des Bundes kommt nach Überzeugung der Ökonomen nicht in Frage. Sie würde die deutsche Volkswirtschaft überfordern und zudem nicht nur gegen die verfassungsrechtliche Schuldenbremse verstoßen, sondern auch gegen die europäischen Schuldengrenzen.

Der dringende Rat der Wirtschaftsexperten an die Bundesregierung lautet angesichts ihrer Berechnungsergebnisse deshalb: „Ohne Strukturreformen in den einzelnen Sozialversicherungszweigen, die die Entwicklung ihrer Ausgaben spürbar dämpfen, wird eine Stabilisierung der Beitragssätze nach den hier angestellten Überlegungen schwerlich gelingen.“

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