Für das Leistungsprinzip - gegen verbindliche Quoten [MIT-Präsidium]

Aktueller Status:

Der Beschluss wurde als

Der Beschluss wurde als Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion an den 35. Parteitag der CDU eingereicht.

Datum des Artikels 11.08.2022
Beschluss

Die CDU ist für das Leistungsprinzip und lehnt daher jede Form von verbindlichen Quoten bei parteiinternen Wahlen ab, ob befristet oder unbefristet. Eine Quote ist eine Einschränkung des Wahlrechts und macht die Parteiarbeit qualitativ für Frauen nicht attraktiver, denn sie stellt ausschließlich auf das Geschlecht ab. Das aktive und passive Wahlrecht der Mitglieder und Delegierten darf nicht so eingeschränkt werden, dass die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (Geschlecht, Alter, Herkunft usw.) bei einer Kandidatur Vorrang vor der Auswahl nach Leistungsbereitschaft, Kompetenz und Persönlichkeit hat. Die Politik des leeren Stuhls bei Nichterfüllung von Quoten würde die ehrenamtliche Basisarbeit erheblich erschweren.

Dementsprechend sind die Zeilen 364 bis 401 des Bundesvorstands-Antrags „Volkspartei der Zukunft: Die CDU erneuern“ zu streichen und die vorgeschlagenen Änderungsanträge des Bundesvorstands zu § 15 des CDU-Statuts abzulehnen.