Unnötige Bürokratie durch EU-Entgelttransparenztichtlinie stoppen [MIT-Präsidium]

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Der Beschluss wurde als

Der Beschluss wurde als Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion an den 35. Parteitag der CDU eingereicht.

Datum des Artikels 11.08.2022
Beschluss

Das deutsche Entgelttransparenzgesetz gilt seit 2017 und hat sich bewährt. Alle Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten haben das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ unabhängig vom Geschlecht sicherzustellen, was zu begrüßen ist. Die derzeit in legislativen Verhandlungen stehende EU-Entgelttransparenzrichtlinie verschärft jedoch das deutsche Recht unverhältnismäßig und führt zu Doppelregulierung. Alle Betriebe bekommen eine Auskunftspflicht, ab 50 Beschäftigte gelten umfassenden Berichtspflichten, ab 200 detaillierte Auskunftsrechte gegenüber den Beschäftigten, selbst tarifgebundene Betriebe sollen regelmäßig Bericht erstatten müssen.

Die neuen EU-Vorgaben führen zu enormer Bürokratie, verkennen die Lage in vielen familiengeführten Betrieben und bedeuten in vielen Fällen Doppelregulierung. Die CDU Deutschlands setzt sich dafür ein, dass, gerade in der aktuellen Krisenzeit, in der viele Unternehmen existenziell bedroht sind, keine über das deutsche Entgelttransparenzgesetz hinausgehende europäische Regulierung erfolgt.

Auch generell gilt für die CDU: Die EU darf nicht immer neue Kompetenzen einfordern, die durch nationale Politik gut geregelt sind. Dies gilt neben der Entgelttransparenz besonders für EU-Vorgaben zur Bildungs-, Schul- und Sozialpolitik sowie zur Lohnfindung. Entsprechende bürokratische Doppelregulierung und Verstöße gegen das Subsidiaritätsprinzip lehnen wir genauso ab wie eine Vergemeinschaftung der Sozialsysteme.