MIT kritisiert nationalen Alleingang durch Ampelgesetz zu Arbeitsbedingungen

Datum des Artikels 23.06.2022
Pressemeldung

Connemann: „Der Mittelstand braucht Entlastung, bekommt aber Bürokratie“

Ampel nimmt weiteren Spielraum durch antiquierte Auflagen: zurück in die Vergangenheit

Gitta Connemann, Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), kritisiert das Arbeitsbedingungenrichtliniengesetz der Ampel-Koalition. Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen steht heute im Bundestag auf der Tagesordnung. Deutschland geht damit über die EU-Vorgaben hinaus. Der nationale Alleingang baut neue Bürokratie für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf und das wirklichkeitsfern. „Entlastung wäre das Gebot der Stunde. Die Ampel tut das Gegenteil“, sagt MIT-Bundesvorsitzende Gitta Connemann. „In Sonntagsreden wird über Digitalisierung gesprochen, per Gesetz wird jetzt aber wieder der Schriftkram zurückgeholt. Zurück in die Vergangenheit.“ Dieser Rückschritt belaste den Mittelstand, der bereits durch Krieg, gestörte Lieferketten und hohe Energiepreise mit vielen Problemen zu kämpfen habe.

Laut der neuen Regelung soll der Arbeitgeber einem neuen Mitarbeiter zukünftig bereits am ersten Arbeitstag alle Detailinformationen in Papierform vorlegen müssen. Bislang ist es übliche Praxis, die über den Arbeitsvertrag hinausgehenden Informationen elektronisch zur Verfügung zu stellen. Diese Praxis ist damit verboten.

Connemann: „Die Ampel macht das Gegenteil von Digitalisierung und Bürokratieabbau. Welcher Handwerker will am ersten Arbeitstag mit einem Koffer voll Papier – womöglich noch auf der Baustelle – konfrontiert werden?“ Die Bundesregierung geht bei der Umsetzung deutlich über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus. Dies werde zu Wettbewerbsnachteilen deutscher Unternehmen gegenüber europäischen Wettbewerbern führen, fürchtet die MIT-Chefin. Der Gesetzentwurf nutze nicht die vorgesehenen Spielräume der EU-Richtlinie für Entlastungen der Unternehmen. So wird die ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit nicht genutzt, Informationen über Arbeitsbedingungen auch digital vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zu übermitteln. Das ist in der heutigen Zeit im Streben nach Digitalisierung nicht zu rechtfertigen.

Die MIT fordert die Bundesregierung daher auf, bei der Umsetzung der EU-Richtlinie die zusätzlichen Belastungen für Unternehmen – vor allem den Mittelstand – zu beachten und an digitalen Optionen zu arbeiten.